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NORMATIV

Kostümbestimmungen

Megafiesta-Kostümartikel entsprechen allen geltenden Gesetzen (national und europäisch) in Bezug auf die Sicherheit von Konsumgütern. Dies bedeutet, dass diese Artikel den Anforderungen entsprechen, die in den folgenden europäischen Rechtsvorschriften festgelegt sind:

 

- RICHTLINIE 2001/95 / CE in Bezug auf die allgemeine Sicherheit der Produkte.

 

- RICHTLINIE 88/378 / CE (und deren Aktualisierung 2009/48 / CE) in Bezug auf die Sicherheit von Spielzeug. Diese Richtlinie erfordert die Einhaltung harmonisierter Normen für alle in ihrem Anwendungsbereich enthaltenen Artikel wie Kinderkostüme, Karnevalszubehör und Make-up. Es enthält die Anforderungen an physikalische und mechanische Eigenschaften, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, Kennzeichnung, ...

 

- DIRECTIVE 96/74 / CE in Bezug auf Textilnamen.

 

- VERORDNUNG UNE-EN 14682 , bezogen auf die Schnüre von Kinderkleidung.

 

- RICHTLINIE 2002/61 / EG (Änderung 76/769 / EWG) in Bezug auf die Beschränkung der Verwendung von Azofarbstoffen in Bekleidung.

 

- RICHTLINIE 94/27 / EG (Änderung 76/769 / ECC) in Bezug auf die Beschränkung der Verwendung von Nickel in Bekleidung.

 

- DIRECTIVE 2005/84 / CE (Änderung der Richtlinie 76/769 / CEE) in Bezug auf die Beschränkung der Verwendung von Phthalaten in Spielzeug oder Kinderbetreuungsartikeln.

 

- DIRECTIVE 76/768 / CEE , bezogen auf kosmetische Produkte.

 

- ROYAL DECREE 208/2005 über elektrische und elektronische Geräte und die Entsorgung ihrer Abfälle (gruppiert die europäischen Richtlinien RoHS und WEEE).

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